„Lockdown light“ und deshalb häufiger in den eigenen vier (oder mehr) Wänden? Oder einfach nur mehr Home Office?
Egal, auch die eigene Wohnung und auch das neue heimische Büro kann man (noch) schöner machen! Wir empfehlen geschmackvolle und dauerhafte Rahmungen, die Ihre Bilder, Kunstwerke, Fotos und Erinnerungen erst richtig zur Geltung kommen lassen.
Oder trauern Sie dem – ausgefallenen – Urlaub hinterher? Warum dann nicht Bilder aus früheren Urlauben qualitätsvoll rahmen lassen und so das Heim verschönern?
Als unverbindlicher Tipp: Sie können Sie den Kaufpreis für ein Wandbild als steuermindernde Ausgabe geltend machen, falls die Anschaffung betrieblich veranlasst ist. Bei der Gestaltung von Geschäftsräumen, Büros und Praxen könnte dies der Fall sein; ob die Räume Publikumsverkehr haben oder nicht, bleibt dabei unerheblich, denn die Wandbilder fördern schließlich die Produktivität von Ihnen und weiteren Mitarbeiter:innen.
Dem Finanzamt ist vor allem wichtig, dass Ihre Anschaffungskosten in einem ‚angemessenen‘ Verhältnis zur Betriebsgröße und Ihrem Gewinn stehen.
Und für den Rest des Novembers heißt es: stay home, stay safe, stay beautiful 😉 Oder auf Deutsch: Zuhausebleiben, Kontakte meiden, schön gerahmte Bilder an der Wand haben = gesund bleiben.